Hebesätze
- Grundsteuer A 320%
- Grundsteuer B 310%
- Gewerbesteuer 305%
Hundesteuer
- Für den ersten Hund 40,00 €
- Für den zweiten Hund 60,00 €
- Für den dritten Hund 80,00 €
Friedhofsgebühren
1. Die Grabgebühren betragen für die Dauer des Benutzungsrechts
- für ein Familiengrab 160,00 €
- für ein Urnengrab 110,00 €
- für ein Reihengrab 80,00 €
- für ein Kindergrab 45,00 €
2. Die Gebühr ermäßigt sich bei der Bestattung von Kindern bis zu 5 Jahren in einem Reihen- oder Familiengrab um 35,00 €
3. Die Gebühr für die Verlängerung des Benutzungsrechtes nach §14 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungsverordnung beträgt jährlich
- für ein Familiengrab 6,40 €
- für ein Reihengrab 3,20 €
- für ein Kindergrab 1,80 €
4. Für die Unterhaltung der Friedhöfe wird jährlich eine einmalige Gebühr von 10,00 € je Grab erhoben, die im vorraus für die gesamte Laufzeit fällig wird.
5. Die Benutzung des Leichenhauses beträgt 18,00 €
Wasser / Abwasser
Herstellungsbeiträge Wasser
- 1,00 €/m² Grundstücksfläche
- 4,40 €/m² Geschossfläche
zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Verbrauchsgebühr Wasser
- 1,00 €/m³
Herstellungsbeiträge Entwässerung
- 2,35 €/m² Grundstücksfläche
- 24,13 €/m² Geschossfläche
Einleitungsgebühr Abwasser
1,20 €/m³