Donnersdorf

Gemeinde Donnersdorf

Kirchstraße 1 |
97499 Donnersdorf  

09528 / 294

gemeinde@donnersdorf.de

 

Öffnungszeiten

Mittwochs
13:30 Uhr  - 18:00 Uhr

Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag

Modul7 Stellungnahme der Gemeinde Donnersdorf bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

[X] Die Gemeinde bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den§§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Gemeinde und Telekom Deutschland GmbH, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

[   ] Die Gemeinde bestatigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem ausgewahlten Netzbetreiber Name Netzbetreiber der endgOitige Entwurf des Vertrags Ober den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollstandig am Datum zur Stellungnahme Obermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).  

Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen: 

  • [  ] zum Entwurf des Kooperationsvertrags Stellung genommen. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist fOr die Gemeinde verbindlich und der Kooperationsvertrag wurde diesbezOglich durch die Gemeinde angepasst. 
  • [  ]  zum Entwurf des Kooperationsvertrags Stellung genommen, aber keine Änderungen verlangt. Der Kooperationsvertrag kann somit unverändert mit dem ausgewählten Netzbetreiber geschlossen werden.
  • [  ]  zum Entwurf des Kooperationsvertrags nicht Stellung genommen, weshalb der Kooperationsvertrag unverändert mit dem ausgewählten Netzbetreiber geschlossen werden kann