Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 305%
Für den ersten Hund 40,00 €
Für den zweiten Hund 60,00 €
Für den dritten Hund 80,00 €
1. Die Grabgebühren betragen für die Dauer des Benutzungsrechts
2. Die Gebühr ermäßigt sich bei der Bestattung von Kindern bis zu 5 Jahren in einem Reihen- oder Familiengrab um 35,00 €
3. Die Gebühr für die Verlängerung des Benutzungsrechtes nach §14 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungsverordnung beträgt jährlich
4. Für die Unterhaltung der Friedhöfe wird jährlich eine einmalige Gebühr von 10,00 € je Grab erhoben, die im vorraus für die gesamte Laufzeit fällig wird.
5. Die Benutzung des Leichenhauses beträgt 30,,00 € je angefangenen Nutzungstag
Herstellungsbeiträge Wasser
Verbrauchsgebühr Wasser
Herstellungsbeiträge Entwässerung
Einleitungsgebühr Abwasser